Basis der Förderung und Integration ist der individuelle Teilhabeplan, in dem die
      pädagogischen Maßnahmen allumfassend dargestellt, gegliedert und zeitlich erfasst sind.
      Die durch die Kostenträger bewilligte Hilfe soll den behinderten Menschen direkt und in
      vollem Umfang zugute kommen.
      Um diese Umsetzung gewährleisten zu können, bietet sich die Zusammenführung von
      separaten Wohneinheiten in 1er, 2er, bzw. 3er Wohngemeinschaften in einem gemeinsam
      bewohnten Haus an.
      Wichtiger Bestandteil der konzeptionellen Schwerpunkte bildet die Einbeziehung der
      behinderten Menschen in die Gestaltung ihrer Wohnungen, des Hauses und des Gartens um
      damit ihre Eigenständigkeit und das Gefühl des eigenen Zuhauses zu fördern.
      Die Betreuung und Unterstützung orientiert sich an den pädagogischen Konzepten und den
      Interessen der geistig behinderten Menschen.
      Festes Personal bildet die Grundlage für eine vertrauensvolle Unterstützung und
      Begleitung.
      Persönlicher und direkter Kontakt zwischen den behinderten Menschen, der pädagogischen
      und gesetzlichen Betreuung sowie den Familienangehörigen ist ein weiterer Grundpfeiler
      des pädagogischen Konzepts.
      Die regelmäßige Betreuung - an Wochenenden, Feiertagen und während des Urlaubs, sowie
      gemeinsame und integrative Freizeitaktivitäten - wird in Anlehnung des bewilligten
      Teilhabeplans gewährleistet.